AGB
Schutzrechte an Kundenvorlagen und Auftragsgegenständen
1. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Gegenstände, Muster, Zeichnungen, CAD- und 3D-Dateien, Bilder, Grafiken sowie sonstigen Vorlagen für die vertraglich vereinbarten Leistungen rechtmäßig verwendet werden dürfen. Er versichert, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte und Genehmigungen verfügt oder dass die beauftragte Nutzung auf einer gesetzlichen Erlaubnis beruht. Dies betrifft insbesondere Urheber-, Marken-, Design- und sonstige Rechte Dritter.
2. Der Auftraggeber räumt 3D-Fokus die für die Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Nutzungsbefugnisse an den bereitgestellten Vorlagen ein, insbesondere zur Digitalisierung, zum 3D-Scanning, zur technischen Bearbeitung, zur Erstellung und Änderung von CAD- oder 3D-Daten sowie zur vereinbarten Gravur, Vervielfältigung und Fertigung. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist hiervon nicht umfasst.
3. 3D-Fokus führt grundsätzlich keine allgemeine rechtliche Recherche zur Schutzrechtslage der bereitgestellten Vorlagen oder Auftragsgegenstände durch. Unberührt bleiben gesetzliche Pflichten sowie die Prüfung konkreter Hinweise auf eine mögliche Rechtsverletzung. Bei begründeten Zweifeln kann 3D-Fokus vor der weiteren Bearbeitung geeignete Nachweise über die Nutzungsberechtigung anfordern und die Ausführung bis zur Klärung aussetzen oder einen rechtlich unzulässigen Auftrag ablehnen.
4. Der Auftraggeber stellt 3D-Fokus im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich notwendiger und angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, soweit diese auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung der vorstehenden Pflichten beruhen. Eine eigene Verantwortlichkeit von 3D-Fokus, insbesondere für vorsätzliches oder fahrlässiges rechtswidriges Handeln, wird dadurch nicht ausgeschlossen.
5. Die vorstehenden Regelungen lassen zwingende gesetzliche Rechte und Ansprüche unberührt.